Übersetzung der spanischen Texte des Pilgerausweises

Wichtig vor Antritt des Jakobsweges

« Dieser Pilgerausweis ist nur für Pilger zu Fuß, per Rad oder zu Pferd, die ihre Pilgerfahrt im christlichen Sinne bzw. im Zustand der Suche zu machen wünschen.

Der Pilgerausweis dient dazu den Pilger zu identifizieren; darum sollte die ausstellende Institution eine Pfarre, eine Bruderschaft, eine Gesellschaft der Jakobswegfreunde etc. sein. Der Pilgerausweis erteilt dem Pilger keine Rechte, aber er dient folgenden zwei praktischen Zwecken:

  1. dem Zugang zu den im christlichen Sinn geführten Herbergen am Weg,
  2. dem Erhalt der „Compostela“ in der Kathedrale von Santiago, die die vollbrachte Pilgerschaft bestätigt.

Die „Compostela“ wird einzig demjenigen zuteil, der im christlichen Sinne die Pilgerfahrt macht: „um eines Gelübtes oder der Frömmigkeit willen.“, und einzig denen, die bis zum Grab des Apostels gelangen und wenigstens die letzten 100 km zu Fuß oder zu Pferd bzw. die letzten 200 per Rad zurückgelegt haben.

Den Pilgerausweis kann deshalb nur die Kirche durch ihre eigenen Institutionen verleihen (Bistum, Pfarre, Bruderschaft etc.) oder von ihr Autorisierte (Gesellschaften, Freundeskreise des Jakobsweges etc.). Nur so kann man die „Compostela“ im Pilgerbüro der Kathedrale von Santiago bewilligt bekommen (Konferenz zum Heiligen Jahr November 1993).

Die Herbergen sind nicht finanziert; sie werden einzig durch Spenden unterhalten und sind der Sparsamkeit verpflichtet sowie auf die Unterstützung der Pilger  angewiesen (Sauberkeit, Achtsamkeit, Rücksichtnahme auf Ruhezeiten, wirtschaftliche Unterstützung …).

Organisierte Gruppen mit Begleitfahrzeug oder per Rad werden gebeten, alternative Unterkünfte zu den Herbergen aufzusuchen.

Der Besitzer dieses Pilgerausweises akzeptiert diese Bedingungen. »

Über den Stempelfeldern steht geschrieben:

Beglaubigung des Weges

« In die Felder sollen die Stempel jedes Ortes (mindestens 2 pro Tag) mit Datum eingesetzt werden, um den Wegverlauf zu bestätigen. »

←   zurück